Über uns
Ganz im Süden des Monheimer Stadtgebiets, im Ortsteil Blee, befindet sich das Hotel und Restaurant Haus Rheinblick. Vom 17. April 1894 stammt ein „Gesuch des Ackerers Peter Ott zu Blee um Uebertragung der Concession zum Betriebe einer Gastwirthschaft“ an „das wohllöbliche Bürgermeisteramt zu Monheim“.
Ott schrieb: „Der Unterzeichnende beabsichtigt zu [intern]Blee eine Gastwirthschaft zu errichten und fügt zu diesem Zwecke die Zeichnung über die Localitäten in duplo bei. Ich bin 50 Jahre alt und habe mich immer als Ackerer ernährt, meine Familie besteht aus 5 Personen meiner Frau und 3 Kindern.“ Und weiter: „Der Ort Blee hat eine Einwohnerschaft von 116 Personen und ist von Monheim bis Blee und von Blee bis Hitdorf keine Wirthschaft vorhanden, da doch die Hauptstraße von Monheim nach Hitdorf durch Blee führt. Verschiedentlich kommen Abends Fremde in Blee an, können aber weil daselbst keine Wirthschaft exestiert [sic] nicht übernachten. Aus diesem wie auch nachfolgendem Grunde dürfte ein Bedürfniß der Wirthschaft vorhanden sein.“
Ott nannte ein Beispiel: „Am 12. April 1888 kam ein Mann des Abends in Blee an und bat um Nachtlogis. Er wurde abgewiesen und schlug seinen Weg auf Hitdorf zu ein. Infolge der düsteren Nacht und des hohen Wasserstandes kam er über das Werft des [intern]Rheines und ertrank; wovon noch vier Zeugen vorhanden sind. Ich bitte also nochmals um geneigte Uebertragung der bezeichneten Concession und zeichne gehorsamst.“
Nach mühsamer Wanderung unwohl geworden
Der Landkreis Solingen lehnte das Gesuch freilich ab. In der Gemeinde Monheim mit 1769 Einwohnern gebe es „6 Gastwirthschaften“ und vier „4 Schankwirthschaften mit Einschluß des Branntwein-Ausschanks“. Das reiche „für das hervortretende Bedürfniß der Einwohner und Fremden“ vollkommen aus. Am 14. September 1896 machte Ott einen neuen Anlauf und schrieb an den Monheimer Bürgermeister:
„Der Ort Blee, in welchem bislang noch keine Wirthschaft existierte, liegt 30 Minuten von Monheim und 30 Minuten von Hitdorf entfernt. Da diese Wege für die Leute, welche von Hitdorf nach Monheim gehen im Sommer immerhin eine beträchtliche Tour ausmachen, kehren oft Leute in Blee ein und möchten gerne ein Glas Bier trinken, wenn eine Wirthschaft vorhanden wäre. Manchmal baten Passanten, wie Geschäftsreisende, Posten und nach Arbeit suchende Handwerksgesellen mich, da es ihnen auf der mühsamen Wanderung unwohl geworden war, um eine Erfrischung. Diese Leute konnten sich nie genug wundern, dass in Blee keine Wirthschaft bestehe und fanden die Einräumung einer solchen gewiß wünschenswert.“
Ott führte weiter aus: „Nicht nur für Fremde, sondern auch für die Einwohner des Ortes Blee dürfte die Errichtung einer Wirthschaft als Bedürfniß erscheinen, müssen selbige doch bei anhaltendem Unwetter, wie es im Winter, Spätherbste und Frühjahr oft eintritt, tagelang und allabendlich des gemütlichen Zusammenseins in einem eignes dazu eingerichteten Lokale entbehren.“
Und schließlich: „Umsomehr dürfte die Einräumung einer Wirthschaft in Blee sich als Bedürfniß geltend machen, da auf dem 20 Minuten von Blee entfernt liegenden Oedstein eine Wirthschaft eingegangen ist, und der Bierhandel, welcher seit einiger Zeit hier bestand, wegen Ueberschreitung des Gesetzes zur Anzeige gebracht wurde. Aus vorliegenden Gründen glaube ich, die Hoffnung hegen zu dürfen, daß mein Gesuch um die Erlaubniß zur Einrichtung einer Schank- oder Gastwirthschaft bei der zuständigen Behörde Berücksichtigung finden werde.“
Vom Bleer Kirchweg zur Rheinuferstraße
Bürgermeister Josef Heider befürwortete das Gesuch abermals, als er es am 21. September 1896 dem Landrat in Solingen zuleitete. Er verwies insbesondere darauf, dass „die früher von der Witwe Theodor Werner zu Oedstein betriebene Schankwirthschaft nicht mehr besteht, da das Gebäude nebst Zubehör und Ländereien in den Besitz der Witwe E[ugen] von Kesseler gekommen ist, welche dort einen Verwalter zum Betriebe der Landwirthschaft hingesetzt hat. So ist es so gut wie ausgeschlossen, daß für das fragliche Haus einmal eine neue Wirthschaftskonzession beantragt wird.“
Diesmal hatten Ott und Bürgermeister Heider Erfolg. Am 17. Oktober 1896 erteilte das Solinger Landratsamt dem „Ackerer Peter Ott zu Blee […] die Erlaubniß […], in dem Wohnhause Nr. 300 der Gemeinde Monheim […] eine Gastwirthschaft zu betreiben.“ Aus dem „Wohnhause Nr. 300“ wurde nach Einführung der Straßennamen (ab 1909) der Bleer Kirchweg 20 und bei einer Umbenennung die heutige Adresse Rheinuferstraße 8.
Doch nach etwas mehr als drei Jahren zog sich Ott wieder zurück. Um seine Nachfolge bewarb sich am 8. Januar 1900 der Ackerer Paul Siegen, geboren 1864 in Blee. Er übernahm das Lokal zum 1. Februar jenes Jahres. Fast auf den Tag genau sechs Jahre später stand der nächste Wechsel an. Am 22. Januar 1906 bat Siegens Vorgänger darum, auch sein Nachfolger sein zu dürfen, „da Herr Siegen in nächster Zeit auszieht.“
„Ordnungsmässige Düngerstätte nebst Jauchegrube unerlässlich“
Die erneute Erteilung der Konzession machte der Landrat am 3. März 1906 davon abhängig, dass einige Missstände abgestellt würden, die bei einer Besichtigung festgestellt worden seien:
„Der Brunnen befindet sich direkt neben der Düngerstätte und ist gegen das Eindringen verunreinigender Flüssigkeiten nicht geschützt. Der ganze Hofraum ist vor Unreinlichkeit fast unpassierbar. Die Jauche läuft zeitweise auf die Strasse. Die Anlegung einer ordnungsmässigen Düngerstätte nebst Jauchegrube ist daher unerlässlich. […] Der vorhandene Abort und das Pissoir sind durch Aufschrift auf die Türen zu bezeichnen. Ausserdem ist noch ein besonderer Abort für Ihre Familie anzulegen. Der auf dem Leerungsschacht des Aborts befindliche Holzdeckel ist defekt, daher durch ein gusseisernes Geschränk zu ersetzen. […] Ein Raum von 25 qm Bodenfläche zum gemeinschaftlichen Aufenthalt der Gäste ist nicht vorhanden. Behufs Erreichung eines entsprechenden Raumes ist die balkentragende Mittelwand, welche die beiden kleinen Wirtschaftsräume trennt, zu entfernen […].“
Am 15. Juli 1906 teilte Ott dem Bürgermeisteramt mit, er habe die Mängel beseitigt und erneuere daher sein Konzessionsgesuch. Eine abermalige Besichtigung führte jedoch im wesentlichen zu denselben hygienischen Beanstandungen. Am 9. Januar schrieb Bürgermeister Philipp [intern]Krischer an den Landrat in Solingen:
„[…] Ott hat die Angelegenheit nunmehr dem hier vorhandenen Bauunternehmer Wilhelm Kreuer übertragen und wird letzterer dafür Sorge tragen, dass die Mängel bis zum 1. April c[u]r[rentis] vollständig beseitigt sind. Ott will übrigens seinen Wohnsitz nach Osterwiehe Kreis Wiedenbrück verlegen und die Wirtschaft durch einen Stellvertreter wahrnehmen lassen.“
Am 18. April 1907 fertigte der Kreisausschuss schließlich die Erlaubnis für Peter Ott aus. Der nächste Aktenvorgang datiert vom 22. Mai 1922. Bürgermeister Krischer an den inzwischen in Opladen residierenden Kreisausschuss: „Der bisherige Inhaber der Konzession, Peter Ott, […] ist am 6. Mai 1922 in Osterwiehe verstorben und dessen Stellvertreter Wilhelm Wolters verzogen.“ Um die Nachfolge bewarb sich Johann Ott, der Sohn des Verstorbenen.
Er schrieb in seinem Gesuch: „Einen Teil unseres früheren Besitzes habe ich durch Erbschaft erworben, um Ackerschaft zu betreiben. Das zu den Ländereien gehörige Wirtschaftsgebäude, worin sich ebenfalls die Gastwirtschaft befindet, habe ich von dem jetzigen Besitzer Schwarz gepachtet. Mit dem Einkommen aus der Landwirtschaft, die nur 3,5 ha gross ist, kann ich meine Familie allein nicht ernähren.“
„Essen zu jeder Tageszeit zu angemessenen Preisen“
Am 21. November 1922 schloss Bürgermeister Krischer mit Johann Ott einen Vertrag. Darin verpflichtete sich Ott nicht nur, alle behördlichen Auflagen korrekt zu erfüllen, sondern auch, „neben Branntwein, Spiritus, Bier und anderen alkoholischen Getränken, alkoholfreie Getränke, Kaffee, sowie Essen zu jeder Tageszeit zu angemessenen Preisen an die Gäste zu verabfolgen. […] Das Aufstellen und der Betrieb eines Orchestrions oder sonstiger mechanischer Musikinstrumente, sowie das Aufstellen von Automaten, Glücksspielen und dergleichen, ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.“
Doch schon am 1. November 1924 stellte Ott den Betrieb „aus wirtschaftlichen Gründen“ ein. Nachdem abermals zwei Jahre vergangen waren, zeigte Ott der Gemeindeverwaltung an, er werde das Lokal ab 1. November 1926 wieder öffnen. Nach seinem Tod trat offenbar zunächst seine Frau an seine Stelle, doch dann ist die nächste Generation an der Reihe. „Da meine Mutter wegen vorgerücktem Alter der Wirtschaft nicht mehr vorstehen kann, bitte ich die Konzession auf meinen Namen geneigtest überschreiben zu wollen“, teilte Peter Ott am 16. Dezember 1930 der Gemeindeverwaltung mit.
Eigentümer des Hauses, in dem sich die Gaststätte befand, waren die Industriewerke Monheim AG. Das Unternehmen stimmte nach einigem Zögern – Verkaufsverhandlungen mit Ott kamen offenbar nicht zum Abschluss – im März 1931 der Konzessionserteilung zu. Auch der Monheimer Wirteverein unter Vorsitz von Hermann Jenniches hatte keine Bedenken.
Am 18. Januar 1934 unterrichtete Peter Ott das Landratsamt in Opladen über das Bürgermeisteramt von seinem Vorhaben, einen Neubau zu errichten: „Der bisher in einem kleinen engen Häuserviertel in Monheim-Blee geführte Gasthausbetrieb liegt seit 1882, heute also bereits in der dritten Generation[,] im Namen Ott. Durch den industriellen Ausbau des Ortes Blee und durch den hier hervorgerufenen regen Verkehr genügte seit langer Zeit der vorhandene Raum nicht mehr den geringsten hygienischen Anforderungen. […] Das von mir erworbene neue Grundstück liegt etwa 100 Meter südöstlich, hat eine Front von 70 Metern und eine Tiefe von 40 Metern mit einem schmalen Zugang direkt zum Rheinstrom. Es liegt hochwasserfrei und ist der höchste Punkt zwischen Düsseldorf und Köln. […]“
Des weiteren schrieb Ott: „Die Aussicht auf den Rhein ist infolge einer natürlichen Krümmung desselben und durch die rheinabwärts vorgeschobene Lage des Gebäudes geradezu ideal. […] Das Gebäude wird vorerst einstöckig ausgeführt. Es soll später ein geräumiges Dach mit Kniestock erhalten, welches ausgebaut Übernachtungsmöglichkeiten für viele auf den Werken vorübergehend tätigen Ingenieuren, Kaufleuten und Chemikern [sowie] Fahrern von Ferntransporten bietet. Auch die aus dem Bergischen Land sich hier am Rhein heimisch fühlenden Paddler, Segler etc. ist Gelegenheit geboten, ihre Sportgeräte unterzubringen.“
Johann Ott errichtet einen Neubau
Bürgermeister Heinrich Schürholz setzte sich am 3. April 1934 in einem Schreiben an den Landrat für das Bauvorhaben ein und verwies darauf, dass Otts Pachtverhältnis mit der Industriewerke AG, über die das Konkursverfahren eröffnet sei, am 1. November 1934 ablaufe. Als Architekt des Neubaus war Ferdinand Crone vorgesehen, der auch die Lottenschule und das [intern]Rathaus an der Alten Schulstraße plante und baute.
Doch zunächst einmal geschah nichts. Warum, schrieb Ott am 12. August 1935 an das Bürgermeisteramt: „Da sich das Projekt in seiner damaligen Fassung für mich als zu kostspielig erwies, wurde dasselbe […] im Bauprogramm verkleinert.“ Als Architekt war nunmehr der Langenfelder Heinrich Rotterdam verpflichtet worden. In der Baubeschreibung hieß es: „Das Haus wird in Massivbauweise errichtet und enthält neben dem Kellergeschoß 2 Vollgeschosse. Das Erdgeschoß soll den Schankraum, die Wirtschaftsküche und eine in Hauslänge angeordnete Terrasse aufnehmen. Die Wirtschaftstoiletten sind im Kellergeschoß untergebracht[,] welches außerdem den Bierkeller, 2 Haushaltskeller und einen Bootslagerraum aufnimmt. Das Obergeschoß enthält den Wohnraum des Wirtes und 2 Zweiraum-Mietwohnungen.“
Das verkleinerte Gebäude musste neu konzessioniert werden. Das Opladener Landratsamt sprach sich dagegen aus, der Fall kam vor das Kreisverwaltungsgericht. Mit Bescheid vom 25. November 1935 bekam Ott recht und am 17. Dezember 1935 wurde die „Erlaubnis zum Betriebe der Schankwirtschaft und zwar als Bierwirtschaft“ erteilt.
Offenbar florierte die neue Gaststätte, denn am 14. Mai 1937 reichte Ott beim Bürgermeisteramt ein „Konzessions-Erweiterungsgesuch“ ein. Im Absender des Schreibens ist erstmals der Name [extern]„Haus Rheinblick“ angegeben. Ott will wegen der „vielen Ausflügler und Spaziergänger besonders in den Sommermonaten“ zusätzlich eine „Garten-Wirtschaft“ einrichten und wegen der „vielen Ferntransportzüge zu den nahegelegenen Werken der Rheinischen Pappenfabriken AG“ drei Gastzimmer.
Doch abermals legte sich das Landratsamt quer, Ott klagte – und wieder urteilte das Kreisverwaltungsgericht zu seinen Gunsten. Der Außengastronomie und den Fremdenzimmern stand damit nichts mehr im Wege.
Quelle
Stadtarchiv Monheim am Rhein
KONTAKT ZU UNS
Montags 16.30-23.00 Uhr
Dienstag 16.30-23.00 Uhr
Mittwoch 11.30-23.00 Uhr
Donnerstag Ruhetag
Freitag 16.30-23.00 Uhr
Samstag 11.30-23.00 Uhr
Sonntag 11.30-22.00 Uhr
Telefon 02173 4901-0
info@haus-rheinblick-ott.de
Haus Rheinblick Ott
Inhaber Peter Ott
Rheinuferstrasse 8
40789 Monheim am Rhein
Germany
Kontakt
Fon 02173 49010
Fax 02173 490130
info@haus-rheinblick-ott.de
www.haus-rheinblick-ott.de
Öffnungszeiten
Montags 16.30-23.00 Uhr
Dienstag 16.30-23.00 Uhr
Mittwoch 11.30-23.00 Uhr
Donnerstag Ruhetag
Freitag 16.30-23.00 Uhr
Samstag 11.30-23.00 Uhr
Sonntag 11.30-22.00 Uhr
Küchenzeiten
Montags 17.15 - 21.00 Uhr
Dienstag 17.15 - 21.00 Uhr
Mittwoch 11.45 - 14.00 Uhr & 17.15 - 21.00 Uhr
Donnerstag Ruhetag
Freitag 17.15 - 21.00 Uhr
Samstag 11.45 - 21.00 Uhr durchgehend
Sonntag 11.45 - 21.00 Uhr durchgehend